Glossar
Gewährleistung bei Malerarbeiten
Gewährleistung heißt, dass der Maler Mängel an seiner Arbeit beheben muss, die Sie innerhalb einer bestimmten Zeit melden. Diese Zeit beträgt zwei Jahre, bei Arbeiten am Haus selbst fünf Jahre, jeweils ab der Abnahme.
- Begriff
- Gewährleistung bei Malerarbeiten
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Fünf Jahre gelten für Arbeiten, die fest zum Haus gehören und einem Neubau gleichkommen, etwa ein ganzer Fassadenanstrich. Bei einem einzelnen Zimmeranstrich sind es meist zwei Jahre. Die Grenze ist im Einzelfall schwierig, sagt die Handwerkskammer zu Köln.
Steht im Vertrag die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, sinkt die Zeit bei Arbeiten am Haus auf vier Jahre. Halten Sie die Abnahme mit Datum schriftlich fest, denn ab diesem Tag läuft die Zeit.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 634a: Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Dauer der Gewährleistung, zwei oder fünf Jahre, Abgrenzung in der Praxis, Handwerkskammer zu Köln,
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B, Bundesanzeiger (verwaltungsvorschriften-im-internet.de),
Einsatz von KI
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Malerbetriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
So melden Sie einen Fehler
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der nicht zu Malern passt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.