Maler-Lackierer

Glossar zu Farbe, Anstrich und Malerauftrag

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen auf dem Farbeimer, im Angebot des Malers oder im Mietvertrag begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

9 Begriffe

Meisterpflicht im Malerhandwerk

Die Meisterpflicht bedeutet, dass einen Malerbetrieb nur führen darf, wer bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Dafür braucht der Inhaber oder ein angestellter Betriebsleiter meist den Meisterbrief.

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Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis, in dem die Handwerkskammer alle Betriebe ihres Bezirks führt, die ein zulassungspflichtiges Handwerk wie Maler und Lackierer betreiben. Ohne Eintrag darf ein solcher Betrieb nicht arbeiten.

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Innung und Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist die Vertretung aller Handwerksbetriebe einer Region, jeder Betrieb gehört ihr an. Die Maler-Innung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Malerbetrieben eines Bezirks.

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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung des Malers, was der Auftrag kosten wird. Er ist kein fester Preis, darf aber nicht deutlich überschritten werden, ohne dass der Betrieb Ihnen das sofort sagt.

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Festpreis und Angebotsvergleich

Ein Festpreis ist ein Preis, den der Malerbetrieb verbindlich zusagt und der nicht steigen darf. Er gilt nur für die Arbeiten, die im Angebot beschrieben sind.

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Gewährleistung bei Malerarbeiten

Gewährleistung heißt, dass der Maler Mängel an seiner Arbeit beheben muss, die Sie innerhalb einer bestimmten Zeit melden. Diese Zeit beträgt zwei Jahre, bei Arbeiten am Haus selbst fünf Jahre, jeweils ab der Abnahme.

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Silikatfarbe und Dispersionsfarbe

Silikatfarbe und Dispersionsfarbe sind die zwei häufigsten Wandfarben. Silikatfarbe verbindet sich mit mineralischem Putz und lässt Wasserdampf sehr gut durch, Dispersionsfarbe haftet als dünner Kunststofffilm auf fast jeder Wand.

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Deckkraftklasse bei Wandfarbe

Die Deckkraftklasse auf dem Farbeimer sagt, wie gut eine Wandfarbe den Untergrund verdeckt. Klasse 1 verdeckt mindestens 99,5 Prozent, Klasse 2 mindestens 98, Klasse 3 mindestens 95 Prozent, Klasse 4 weniger.

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Schönheitsreparaturen im Mietrecht

Schönheitsreparaturen sind das Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken sowie das Streichen von Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen. Nach dem Gesetz ist das Sache des Vermieters, nur eine wirksame Klausel im Mietvertrag überträgt es auf Mieter.

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