Maler-Lackierer

Nutzungsbedingungen

Umfang und Grenzen der Angaben in diesem Verzeichnis.

Betreiber
MADE-WITH.AI LTD
Stand
12. September 2026

Zweck des Verzeichnisses

Dieses Verzeichnis führt öffentlich zugängliche Angaben zusammen und ordnet sie nach Ort und Leistung. Es vermittelt keine Aufträge, empfiehlt keinen Betrieb und prüft keine Qualifikation, soweit die Seite das nicht ausdrücklich ausweist.

Keine Gewähr für die Angaben

Die Angaben stammen aus fremden Quellen und können veraltet oder unvollständig sein. Verbindlich ist immer die Auskunft des Betriebs selbst. Fehlende Angaben bleiben leer, statt geschätzt zu werden.

Fehler melden Sie über das Kontaktformular. Wir korrigieren belegte Fehler und weisen den Stand der Daten auf jeder Seite aus.

Rechte an den Inhalten

Die Herkunft der Daten und ihre Lizenz nennt die Seite Quellen und Methodik. Eigene Texte, Aufbereitungen und Auswertungen dieses Verzeichnisses sind urheberrechtlich geschützt.

Notdienst-Einsätze

Malerarbeiten lassen sich in aller Regel planen. Ein rund um die Uhr erreichbarer Notdienst wie beim Rohrbruch oder beim Wohnungsverschluss ist in diesem Gewerk unüblich. Verlangt ein Betrieb dennoch einen Eil- oder Wochenendzuschlag, etwa für eine kurzfristige Ausbesserung an der Fassade nach einem Sturmschaden, sollte der Preis vor Beginn der Arbeiten schriftlich bestätigt sein.

Dieses Verzeichnis vermittelt keine Eilaufträge, verhandelt keine Preise und haftet nicht für das Angebot eines einzelnen Betriebs. Wirkt eine Forderung überhöht, hilft die zuständige Verbraucherzentrale weiter. Auffällige Angebote melden Sie über das Kontaktformular.

Meister- und Sachkundenachweis

Das Maler- und Lackiererhandwerk steht als Nummer 10 in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Wer den Betrieb selbstständig führt, braucht dafür grundsätzlich den Meisterbrief oder eine gleichgestellte Qualifikation, dazu die Eintragung in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer.

Dieses Verzeichnis prüft die Eintragung in die Handwerksrolle, den Meisterbrief oder einen sonstigen Sachkundenachweis nicht selbst. Die Angaben stammen aus offenen Quellen und Registern, siehe Quellen und Methodik. Verbindlich ist der Nachweis, den der Betrieb auf Nachfrage vorlegt. Lassen Sie sich Meisterbrief, Ausübungsberechtigung oder Sachkundenachweis vor der Auftragserteilung zeigen.