Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung des Malers, was der Auftrag kosten wird. Er ist kein fester Preis, darf aber nicht deutlich überschritten werden, ohne dass der Betrieb Ihnen das sofort sagt.
- Begriff
- Kostenvoranschlag
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Nach der Rechtsprechung gilt eine Überschreitung ab etwa 15 bis 20 Prozent Mehrkosten als deutlich. Eine feste Grenze ist das nicht, Gerichte schauen sich jeden Fall an.
Merkt der Maler, dass es deutlich teurer wird, muss er Ihnen das sofort mitteilen. Sie dürfen den Auftrag dann kündigen und zahlen nur die Arbeit, die schon gemacht ist.
Einen Preis, der nicht steigen darf, gibt Ihnen nur ein schriftlich vereinbarter Festpreis. Ob ein Kostenvoranschlag selbst etwas kostet, muss vorher vereinbart sein, sonst ist er kostenlos.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt, Verbraucherinformationssystem Bayern,
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 649: Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 632: Vergütung, Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband,
Einsatz von KI
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Malerbetriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.