Maler-Lackierer

Glossar

Meisterpflicht im Malerhandwerk

Die Meisterpflicht bedeutet, dass einen Malerbetrieb nur führen darf, wer bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Dafür braucht der Inhaber oder ein angestellter Betriebsleiter meist den Meisterbrief.

Begriff
Meisterpflicht im Malerhandwerk
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Maler und Lackierer gehört zu den Handwerken, für die man eine Zulassung braucht. Es steht als Nummer 10 im Verzeichnis dieser Handwerke im Anhang der Handwerksordnung.

Es gibt auch Wege ohne Meisterbrief. Ein erfahrener Geselle wird zum Beispiel eingetragen, wenn er sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. In Einzelfällen erteilt die Kammer eine Ausnahme.

Dieses Verzeichnis prüft nicht, ob ein Betrieb einen Meister hat oder eingetragen ist. Die Daten stammen aus OpenStreetMap. Fragen Sie den Betrieb nach seiner Handwerkskarte oder die zuständige Handwerkskammer.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerksordnung, Anlage A: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Handwerksordnung, Paragraf 1: Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Handwerksordnung, Paragraf 7b: Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage A, Zentralverband des Deutschen Handwerks,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Malerbetriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der nicht zu Malern passt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.