Glossar
Meisterpflicht im Malerhandwerk
Die Meisterpflicht bedeutet, dass einen Malerbetrieb nur führen darf, wer bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Dafür braucht der Inhaber oder ein angestellter Betriebsleiter meist den Meisterbrief.
- Begriff
- Meisterpflicht im Malerhandwerk
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Maler und Lackierer gehört zu den Handwerken, für die man eine Zulassung braucht. Es steht als Nummer 10 im Verzeichnis dieser Handwerke im Anhang der Handwerksordnung.
Es gibt auch Wege ohne Meisterbrief. Ein erfahrener Geselle wird zum Beispiel eingetragen, wenn er sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. In Einzelfällen erteilt die Kammer eine Ausnahme.
Dieses Verzeichnis prüft nicht, ob ein Betrieb einen Meister hat oder eingetragen ist. Die Daten stammen aus OpenStreetMap. Fragen Sie den Betrieb nach seiner Handwerkskarte oder die zuständige Handwerkskammer.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Handwerksordnung, Anlage A: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Handwerksordnung, Paragraf 1: Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Handwerksordnung, Paragraf 7b: Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage A, Zentralverband des Deutschen Handwerks,
Einsatz von KI
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Malerbetriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
So melden Sie einen Fehler
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.