Maler-Lackierer

Ratgeber

Selbst streichen oder einen Maler beauftragen?

Veröffentlicht am

Selbst streichen lohnt sich bei glatten, heilen Wänden in normaler Raumhöhe, wenn Sie Zeit haben. Sie sparen dann je Malerstunde rund 52 bis 97 Euro mit Steuer. Einen Maler sollten Sie holen bei Fassade, hohen Decken, Rissen oder Schimmel. Beim Betrieb haben Sie zwei Jahre Zeit für Mängel und bekommen 20 Prozent der Arbeitskosten über die Steuer zurück.

Ersparnis je Malerstunde ohne Steuer
43,57 bis 81,84 Euro
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Musterrechnung zum Stundenverrechnungssatz, Stand 30. Juni 2026
Zeit für Mängel beim Malerbetrieb
2 Jahre ab Abnahme
Bürgerliches Gesetzbuch, Verjährung der Mängelansprüche, Stand 3. Oktober 2026
Wartezeit bis zum zweiten Anstrich
4 bis 6 Stunden
HORNBACH, Technisches Merkblatt Trockenbaufarbe, Stand 22. Dezember 2021
Ein Mann in alter Kleidung streicht eine Wand mit der Farbrolle in einem hellen Violett.
Selbst streichen spart den Lohn, kostet aber Zeit und Werkzeug. Bild: KI generiert.

Was Sie beim Selberstreichen sparen

Wer selbst streicht, spart die Arbeitskosten des Malers. Eine Malerstunde kostet 2026 ohne Mehrwertsteuer 43,57 bis 81,84 Euro, mit Steuer rund 52 bis 97 Euro. Die Farbe zahlen Sie in beiden Fällen.

Ganz so viel sparen Sie aber nicht. Lassen Sie einen Maler in Ihrer eigenen Wohnung arbeiten, zieht das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Bei 1.000 Euro Arbeitskosten bekommen Sie also 200 Euro zurück, der Maler kostet Sie dann 800 Euro. Das gilt nur mit Rechnung und Überweisung.

Was die Malerstunde genau enthält und wie Sie Angebote vergleichen, steht im Überblick, was ein Maler pro Stunde und Quadratmeter kostet.

Was beim Selberstreichen dazukommt

Wer selbst streicht, braucht Werkzeug: Farbrolle, Pinsel, Abstreifgitter, Abdeckfolie, Klebeband und eine sichere Leiter. Manches haben Sie schon, anderes müssen Sie kaufen oder leihen. Dazu kommt Ihre eigene Zeit, und die ist oft größer als gedacht.

Der zweite Anstrich darf erst auf den trockenen ersten. Laut Merkblatt einer Wandfarbe dauert das bei 20 Grad und normaler Luftfeuchte 4 bis 6 Stunden, bei Kälte und Feuchte länger. Unter 8 Grad soll die Farbe gar nicht verarbeitet werden. Planen Sie für ein Zimmer also mindestens einen ganzen Tag ein, mit Abdecken und Aufräumen eher mehr.

  • Kaufen Sie alle Eimer derselben Farbe mit derselben Fertigungsnummer, sonst können Farbtöne leicht abweichen.
  • Machen Sie bei schwierigen Wänden zuerst einen Probeanstrich, das empfehlen die Hersteller.
  • Rechnen Sie die Farbmenge vorher aus, damit Sie nicht mitten im Anstrich nachkaufen müssen.
  • Entfernen Sie lose, abblätternde Farbe vorher, denn auf ihr hält kein neuer Anstrich.

Wann sich der Maler lohnt

Ein Malerbetrieb lohnt sich vor allem dort, wo es auf den Untergrund ankommt. Risse spachteln, Flecken absperren, alte Tapeten entfernen, eine glatte Wand für Streiflicht herstellen: Das braucht Übung und das richtige Material. Fehler sieht man nach dem Anstrich, und dann müssen Sie meist alles noch einmal machen.

Auch Höhe und Ort sprechen für den Fachbetrieb. Eine Fassade braucht ein Gerüst und eine Prüfung des Putzes. Ein Treppenhaus oder eine Decke über drei Metern ist mit der Haushaltsleiter gefährlich. Bei Schimmel auf mehr als einem halben Quadratmeter rät das Umweltbundesamt ohnehin zu einer Fachfirma.

Dazu kommt die Sicherheit beim Ergebnis. Streicht ein Malerbetrieb schlecht, muss er nachbessern. Für einen einzelnen Zimmeranstrich haben Sie dafür zwei Jahre ab der Abnahme Zeit, bei Arbeiten am Haus selbst fünf Jahre. Wer selbst streicht, trägt jeden Fehler selbst.

Als Mieter dürfen Sie selbst streichen

Viele Mietverträge verlangen beim Auszug Schönheitsreparaturen, also das Streichen der Wände. Ob Sie das überhaupt müssen, hängt vom Vertrag und vom Zustand bei Ihrem Einzug ab. Müssen Sie streichen, dürfen Sie es selbst tun oder Freunde helfen lassen.

Der Bundesgerichtshof hat 2010 entschieden, dass eine Klausel unwirksam ist, die Mietern die Arbeit eines Fachbetriebs vorschreibt. Der Vermieter darf nur verlangen, dass die Arbeit ordentlich gemacht ist. Streifen, Farbnasen und Flecken müssen Sie also vermeiden, einen Maler müssen Sie nicht holen.

Selbst streichen oder Maler, die Entscheidung

Selbst streichen oder einen Malerbetrieb beauftragen?

Geht es um eine Fassade, eine Decke über drei Metern oder eine Fläche mit Schimmel, Rissen oder Wasserflecken?

Ja

Beauftragen Sie einen Malerbetrieb. Hier entscheiden Gerüst, Untergrund und Material über das Ergebnis.

Nein

Ist die Wand heil und gleichmäßig, etwa gestrichene Raufaser ohne Flecken?

Ja

Haben Sie für jedes Zimmer einen Tag Zeit und eine sichere Leiter?

Ja

Selbst streichen lohnt sich. Rechnen Sie Farbe, Abdeckmaterial und Werkzeug zusammen, bevor Sie anfangen.

Nein

Beauftragen Sie einen Malerbetrieb und lassen Sie die Arbeitskosten für den Steuerbonus getrennt ausweisen.

Nein

Beauftragen Sie einen Malerbetrieb. Spachteln und Grundieren entscheiden über das Ergebnis, und Fehler kosten einen zweiten Anstrich.

Eine Mischung geht auch. Fragen Sie beim Angebot, ob der Betrieb nur die Vorarbeiten oder nur die schwierigen Räume übernimmt und Sie den Rest selbst streichen.

Häufige Fragen

Lohnt es sich, selbst zu streichen statt einen Maler zu beauftragen?

Selbst streichen lohnt sich bei heilen, gleichmäßigen Wänden in normaler Raumhöhe, wenn Sie Zeit haben. Sie sparen dann je Malerstunde rund 52 bis 97 Euro mit Steuer. Bei Rissen, Schimmel, hohen Decken und Fassaden ist der Malerbetrieb meist die bessere Wahl.

Wie viel spare ich, wenn ich selbst streiche?

Wer selbst streicht, spart die Arbeitskosten des Malers, aber nicht die Farbe. Weil das Finanzamt beim Maler 20 Prozent der Arbeitskosten erstattet, kostet Sie eine Malerrechnung mit 1.000 Euro Arbeitskosten effektiv nur 800 Euro. So viel sparen Sie also beim Selberstreichen.

Darf ich als Mieter beim Auszug selbst streichen?

Ja, als Mieter dürfen Sie beim Auszug selbst streichen, wenn Sie überhaupt streichen müssen. Eine Klausel, die einen Fachbetrieb vorschreibt, ist laut Bundesgerichtshof unwirksam. Die Arbeit muss aber ordentlich gemacht sein.

Wie lange muss Wandfarbe zwischen zwei Anstrichen trocknen?

Wandfarbe muss zwischen zwei Anstrichen bei 20 Grad und normaler Luftfeuchte 4 bis 6 Stunden trocknen, so das Merkblatt einer Wandfarbe. Bei Kälte und hoher Luftfeuchte dauert es länger. Unter 8 Grad soll die Farbe gar nicht verarbeitet werden.

Habe ich beim Selberstreichen eine Garantie?

Nein, wer selbst streicht, hat keine Gewährleistung und trägt jeden Fehler selbst. Beim Malerbetrieb haben Sie nach der Abnahme zwei Jahre Zeit, Mängel geltend zu machen, bei Arbeiten am Haus selbst fünf Jahre. In dieser Zeit muss der Betrieb nachbessern.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Was steckt hinter Ihrem Stundenverrechnungssatz, Musterrechnung vom 30. Juni 2026, Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
  2. Einkommensteuergesetz, Paragraf 35a: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 634a: Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Technisches Merkblatt Trockenbaufarbe, Stand 22.12.2021: Ergiebigkeit, Trockenzeit, Verarbeitung, HORNBACH Baumarkt AG,
  5. Fachhandwerkerklausel, BGH-Leitentscheid vom 9. Juni 2010, VIII ZR 294/09, Berliner Mieterverein,
  6. Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, Umweltbundesamt,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Malerbetriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der nicht zu Malern passt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.