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Ratgeber

Schimmel an der Wand überstreichen oder erst sanieren?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Schimmel an der Wand verschwindet nicht durch Überstreichen, denn die Ursache ist Feuchtigkeit in der Wand. Erst kommt die Ursache weg, dann wird gereinigt oder saniert, zuletzt gestrichen. Kleine Stellen unter einem halben Quadratmeter dürfen Sie oft selbst entfernen. Ab einem halben Quadratmeter rät das Umweltbundesamt zu einer Fachfirma.

Fläche, ab der eine Fachfirma saniert
mehr als 0,5 Quadratmeter
Umweltbundesamt, Schimmelleitfaden, Tabelle 8, Stand 30. April 2024
Oberflächenfeuchte, ab der Schimmel wächst
80 Prozent
Umweltbundesamt, Schimmelleitfaden, Wachstumsbedingungen, Stand 30. April 2024
Zumutbares Lüften laut Gericht
2-mal täglich 15 Minuten
Bundesgerichtshof, Urteile vom 5. Dezember 2018, Stand 5. Dezember 2018
Dunkle Schimmelflecken in einer Zimmerecke neben einem Fenster.
Schimmel in der Ecke an der Außenwand hat fast immer eine Ursache, die zuerst weg muss. Bild: KI generiert.

Warum Überstreichen den Schimmel nicht beseitigt

Schimmel wächst, wo die Wandoberfläche lange feucht ist. Das Umweltbundesamt, die Umweltbehörde des Bundes, nennt die Grenze genau: Ab 80 Prozent Feuchte an der Oberfläche finden viele Schimmelpilze gute Bedingungen. Erste Arten wachsen schon ab etwa 70 Prozent. Solange die Wand so feucht bleibt, wächst der Pilz unter jeder neuen Farbschicht weiter.

Überstreichen erlaubt das Umweltbundesamt nur als Notlösung. Die Farbe bindet den Befall dann für kurze Zeit, bis die eigentliche Sanierung kommt. Dasselbe gilt für Folie über der Stelle oder abgeklebte Türen. So verteilen sich die Sporen nicht in der Wohnung.

Auch Farbe gegen Schimmel löst das Problem nicht. Bleibt die Wand feucht, kann sie neuen Befall in der Regel nicht dauerhaft verhindern, schreibt die Verbraucherzentrale. Was solche Farben leisten und wann eine mineralische Farbe reicht, steht im Ratgeber zur Anti-Schimmel-Farbe.

Ab einem halben Quadratmeter muss eine Fachfirma ran

Das Umweltbundesamt teilt sichtbaren Schimmel in drei Stufen ein. Stufe 1 ist kleiner als 20 Quadratzentimeter, etwa eine schwarze Silikonfuge im Bad. Stufe 2 ist kleiner als ein halber Quadratmeter und sitzt nur an der Oberfläche. Stufe 3 ist größer als ein halber Quadratmeter oder reicht tief in Putz und Wand.

Die drei Stufen von Schimmelbefall nach dem Leitfaden des Umweltbundesamts, Stand April 2024.
StufeWie groß der Befall istWas zu tun ist
Stufe 1, kaum Befallkleiner als 20 QuadratzentimeterUrsache finden und abstellen, Stelle reinigen
Stufe 2, kleiner bis mittlerer Befallkleiner als 0,5 Quadratmeter, nur an der OberflächeBei bekannter Ursache oft selbst entfernen
Stufe 3, großer Befallgrößer als 0,5 Quadratmeter oder tief in der WandSanierung durch eine Fachfirma

Die Flächen sind Richtwerte, keine starre Grenze. Entscheidend ist auch die Tiefe: Sitzt der Schimmel im Putz, muss der Putz weg, und das ist immer Arbeit für Fachleute. Ohne bekannte Ursache rät das Umweltbundesamt auch bei kleinem Befall zu einer Fachfirma.

Dürfen Sie den Schimmel selbst entfernen?

Haben Sie eine Schimmelallergie oder ein geschwächtes Immunsystem?

Ja

Lassen Sie die Arbeit machen, egal wie klein die Stelle ist. Das Umweltbundesamt rät in diesem Fall vom Selbermachen ab.

Nein

Ist die Stelle kleiner als ein halber Quadratmeter und nur an der Oberfläche?

Ja

Kennen Sie die Ursache und ist sie beseitigt?

Ja

Sie dürfen die Stelle selbst reinigen. Wischen Sie feucht, nehmen Sie Alkohol mit 70 bis 80 Prozent und lüften Sie gut.

Nein

Holen Sie fachliche Hilfe. Ohne bekannte Ursache kommt der Schimmel an derselben Stelle wieder.

Nein

Das ist Stufe 3. Eine Fachfirma soll sanieren, den Raum abschotten und befallenes Material entfernen.

Drei Ursachen bringen die Feuchte an die Wand

Die erste Ursache ist eine kalte Stelle in der Wand, Fachleute sagen Wärmebrücke. In Raumecken, an Fensterlaibungen oder an Betonpfeilern fließt mehr Wärme nach draußen. Die Wand ist dort innen kälter, und die Feuchte aus der Raumluft schlägt sich an ihr nieder. Wie Sie eine solche Ecke erkennen und dauerhaft trocken bekommen, steht im Ratgeber zu Schimmel in der Zimmerecke.

Die zweite Ursache ist zu wenig Lüften. Beim Kochen, Duschen, Wäschetrocknen und Atmen entsteht Feuchte. Das Umweltbundesamt nennt Lüften das wirksamste Mittel dagegen. In Bad und Küche lüften Sie mit ganz geöffnetem Fenster und geschlossener Tür, sonst zieht die feuchte Luft in kühlere Zimmer.

Die dritte Ursache ist Wasser, das von außen oder aus Leitungen kommt: ein Rohrbruch, ein undichtes Dach, eine schadhafte Stelle in der Fassade. Solche Flecken haben oft einen scharfen Rand und bleiben auch nach dem Lüften. Hier hilft weder Lüften noch Farbe, nur die Reparatur und eine gründliche Trocknung.

  • Stellen Sie Möbel mit etwas Abstand vor Außenwände, damit warme Luft die Wand erreicht.
  • Heizen Sie alle Wohn- und Schlafräume, laut Verbraucherzentrale auf mindestens 16 Grad.
  • Lüften Sie nach dem Duschen und Kochen sofort mit ganz geöffnetem Fenster.
  • Trocknen Sie Wäsche möglichst nicht in geschlossenen Räumen, sonst lüften Sie sofort und gründlich.
  • Ziehen Sie das Wasser nach dem Duschen mit einem Abzieher von den Fliesen.
  • Prüfen Sie im fensterlosen Bad den Lüfter: Ein Blatt Toilettenpapier muss am Gitter hängen bleiben.

So entfernen Sie kleinen Schimmel selbst

Glatte Flächen wie Fliesen, Glas oder Metall waschen Sie mit Wasser und einem normalen Haushaltsreiniger ab. Wechseln Sie das Wischwasser dabei mehrmals. Schwarze Silikonfugen im Bad lassen sich meist nicht reinigen, sie werden erneuert. Als Mieter sprechen Sie das vorher mit dem Vermieter ab.

Verputzte und gestrichene Wände wischen Sie mit Alkohol ab, der 70 bis 80 Prozent Alkohol enthält, und einem Mikrofasertuch. Essigreiniger eignet sich nicht. Für Tapeten nennt die Verbraucherzentrale auch eine Wasserstoffperoxid-Lösung mit 3 Prozent. Befallene Tapeten machen Sie nass und ziehen sie ab. Von Anti-Schimmel-Sprays rät die Verbraucherzentrale ab.

  1. Messen und fotografieren Sie die Stelle mit Datum. Ist sie größer als ein halber Quadratmeter, holen Sie eine Fachfirma.
  2. Klären Sie die Ursache, bevor Sie reinigen.
  3. Melden Sie den Schimmel als Mieter sofort schriftlich Ihrem Vermieter, dazu sind Sie verpflichtet.
  4. Öffnen Sie das Fenster, tragen Sie Handschuhe und eine Maske und rauchen Sie nicht, denn Alkohol brennt.
  5. Wischen Sie feucht und saugen Sie nur mit einem Staubsauger mit Feinstaubfilter. Fegen Sie nicht.
  6. Lassen Sie die Stelle trocknen und beobachten Sie sie einige Wochen. Kommt der Schimmel wieder, ist die Ursache noch da.

Wer bei Schimmel in der Mietwohnung zahlt

Der Vermieter muss die Wohnung in einem Zustand halten, in dem Sie gut darin wohnen können. Kommt der Schimmel von einem Baumangel wie einem undichten Dach oder einem Rohrbruch, muss er ihn beseitigen. Solange die Wohnung dadurch schlechter nutzbar ist, dürfen Sie die Miete kürzen. Bei einer Kleinigkeit gilt das nicht.

Bei kalten Wänden in alten Häusern hat der Bundesgerichtshof 2018 eine Grenze gezogen. Es ging um Wohnungen aus den Jahren 1968 und 1971. Entspricht das Haus den Bauvorschriften seines Baujahres, sind kalte Stellen in der Außenwand kein Mangel. Wer in einem unsanierten Altbau wohnt, kann die Miete also nicht mit dem heutigen Dämmstandard kürzen.

Im selben Urteil ging es um das Lüften. Zweimal täglich 15 Minuten oder dreimal täglich 10 Minuten Stoßlüften sind zumutbar. Lüften Sie quer durch die Wohnung, reicht ein Drittel dieser Zeit. Wer weniger lüftet und deshalb Schimmel bekommt, trägt die Folgen selbst. Bei Streit mit dem Vermieter hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.

Wann der Maler nach Schimmel neu streicht

Gestrichen wird erst, wenn die Ursache beseitigt und die Wand ganz trocken ist. Farbe auf einer feuchten Wand schließt die Feuchte ein und löst sich später ab. Ob die Wand trocken ist, sehen Sie ihr nicht an. Lassen Sie die Feuchte messen und sich die Werte zeigen, bevor der Maler anfängt.

Bei der Farbe hilft eine mineralische Farbe mit hohem pH-Wert, etwa Silikatfarbe. Laut Umweltbundesamt wachsen Schimmelpilze über einem pH-Wert von 11 kaum noch. Die Wirkung lässt mit der Zeit nach, und die Ursache ersetzt sie nicht. Ob Silikat- oder Dispersionsfarbe passt, hängt vor allem vom Untergrund ab.

Vom Schimmelfleck bis zur frisch gestrichenen Wand
  1. Festhalten

    Stelle messen und fotografieren, als Mieter den Vermieter schriftlich informieren.

  2. Ursache klären

    Feuchte messen, kalte Stellen, Leitungen, Dach und Lüften prüfen lassen.

  3. Schützen

    Raum abschotten, Befall abdecken oder binden, bis saniert wird.

  4. Sanieren

    Befallenes Material entfernen, Ursache beheben. Ab einem halben Quadratmeter durch eine Fachfirma.

  5. Trocknen

    Wand vollständig trocknen lassen und die Feuchte messen.

  6. Streichen

    Untergrund vorbereiten, grundieren, streichen. Im Angebot stehen Vorarbeiten, Farbe und Zahl der Anstriche.

Häufige Fragen

Kann ich Schimmel an der Wand einfach überstreichen?

Nein, Überstreichen beseitigt Schimmel an der Wand nicht, weil die Ursache Feuchtigkeit in der Wand ist. Das Umweltbundesamt lässt Überstreichen nur als kurze Notlösung bis zur Sanierung gelten. Solange die Wand feucht bleibt, wächst der Schimmel unter der Farbe weiter.

Ab welcher Fläche muss eine Fachfirma den Schimmel entfernen?

Ab einem halben Quadratmeter soll eine Fachfirma den Schimmel entfernen, so das Umweltbundesamt. Kleinere Stellen an der Oberfläche dürfen Sie oft selbst reinigen, wenn die Ursache bekannt ist. Mit Schimmelallergie oder geschwächtem Immunsystem sollten Sie das nie selbst tun.

Womit entferne ich Schimmel von einer verputzten Wand?

Schimmel auf einer verputzten Wand wischen Sie mit Alkohol mit 70 bis 80 Prozent Alkoholgehalt und einem Mikrofasertuch ab. Essigreiniger eignet sich nicht. Lüften Sie dabei gut und halten Sie Feuer fern, denn Alkohol brennt.

Hilft Anti-Schimmel-Farbe gegen Schimmel in der Wohnung?

Nein, Anti-Schimmel-Farbe verhindert Schimmel in der Wohnung nicht dauerhaft, solange die Wand feucht bleibt. Das schreibt die Verbraucherzentrale. Wirksam ist nur, die Ursache zu beseitigen, also reparieren, dämmen oder anders lüften und heizen.

Darf ich die Miete kürzen, wenn die Wohnung wegen kalter Wände schimmelt?

Wegen kalter Wände allein dürfen Sie die Miete meist nicht kürzen, wenn das Haus den Bauvorschriften seines Baujahres entspricht. So hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden. Bei echten Baumängeln wie einem undichten Dach oder einem Rohrbruch ist eine Kürzung möglich.

Wie oft muss ich lüften, damit mir niemand falsches Lüften vorwirft?

Zweimal täglich 15 Minuten oder dreimal täglich 10 Minuten Stoßlüften hat der Bundesgerichtshof 2018 als zumutbar bestätigt. Beim Querlüften reicht ein Drittel der Zeit. Nach dem Duschen und Kochen lüften Sie zusätzlich sofort.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, Dezember 2017, Stand April 2024, Umweltbundesamt,
  2. Aktueller UBA-Schimmelleitfaden, Übersicht und Geltungsbereich, Umweltbundesamt,
  3. Pressemitteilung Nr. 179/2018, Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im Errichtungszeitpunkt üblichen Bauzustands, VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18, Bundesgerichtshof,
  4. § 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Schimmel an der Wand entfernen: Das können Sie tun, Stand 17. Juli 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  7. Technische Information Nr. 396, Sylitol Bio-Innenfarbe, Abschnitt zu schimmelbefallenen Flächen, Stand September 2023, Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH,

Einsatz von KI

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.